Praxistipps für die Wohnungssuche

Praxistipps für die Wohnungssuche sind gerade für Menschen interessant, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung kaufen oder mieten. Zuerst achtet der Suchende darauf, dass er die nötigen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Wohnung hat. Zur weiteren Einschränkung der Wohnungssuche stellt er sich folgende Fragen:

  • Welche Größe hat die Traumwohnung?
  • Wie ist sie geschnitten?
  • Sind Balkon oder Terrasse vorhanden?
  • Ist es ein Alt- oder ein Neubau?
  • Wie hell ist die Wohnung?
  • Ist eine Einbauküche vorhanden?
  • In welcher Höhe liegen die Nebenkosten?
  • In welcher Lage befindet sich die Wohnung und welche Geräusche sind darin zu hören?
  • Liegt eine Erlaubnis für Haustiere vor?
  • In welcher Höhe liegt die Kaution?

Außerdem sind die Zimmeranzahl und die Maklerprovision zu bedenken. Wohnungsanbieter inserieren immer häufiger über das Internet. Manche Angebote finden Suchende aber auch in aktuellen Tageszeitungen.

Die Wohnungssuche: bei der Wohnungsbesichtigung

Findet der Suchende eine Wohnung, die seinen Ansprüchen genügt, ist ein Besichtigungstermin zu vereinbaren. Zu den Praxistipps für die Wohnungssuche zählen Tipps für die Wohnungsbesichtigung. Falls der Mieter allein einziehen wird, nimmt er einen Freund oder Verwandten mit. Als Wohngemeinschaft oder Paar besichtigen die Mieter zusammen, denn vier Augen sehen mehr als zwei. Der Makler oder Vermieter präsentiert sein Objekt natürlich freundlich und schön. Als zukünftiger Mieter achtet der Suchende jedoch auf versteckte Mängel. Genau begutachtet er Decken und Wände, Fenster und sanitäre Anlagen. Ist in den Immobilien Schimmelbefall erkennbar? Neigt die Wohnung zu Feuchtigkeit? Sind die Fenster gut zu öffnen und filtern sie Geräusche von draußen?

Die Wohnungssuche: Den Mietvertrag unterzeichnen

Sind keine Mängel in der Wohnung vorhanden und gefällt dem Mieter die Wohnung gut, geht es an die Vertragsunterzeichnung. Hier ist Aufmerksamkeit geboten. Es ist besser, den Vertrag vor der Unterzeichnung erst einmal mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe durchzugehen. Im Vertrag ist die vollständige Adresse des Vermieters vermerkt. Außerdem ist nachvollziehbar, ob der Mieter mit Mieterhöhungen zu rechnen hat. Die Miete sowie die bemerkten Mängel sind darin detailgetreu aufgelistet. Sind diese Details enthalten, spricht nichts mehr gegen eine Unterzeichnung des Vertrags.

Die Wohnungssuche: Die Wohnung abnehmen

Für die Wohnungsabnahme beziehungsweise -übergabe fertigt der Vermieter ein Übergabeprotokoll an. Darin ist der aktuelle Zustand der Wohnung vermerkt sowie der Zählerstand von Strom und Wasser. Vor der endgültigen Übergabe an den zukünftigen Mieter gehen Vermieter und Mieter noch einmal gemeinsam durch die Wohnung. Befindet sich die Wohnung in dem abgesprochenen Zustand? Zu den Praxistipps für Wohnungssuche zählt der letzte Hinweis, sich eine Kopie des Protokolls geben zu lassen. So hat der Mieter später keine Sorgen.

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