Der Energieausweis ist ein Dokument zur energetischen Bewertung von Immobilien. Grundlage für die Erstellung der Dokumente sind in Österreich das Energieausweis-Vorlage-Gesetz sowie die jeweiligen Gesetze der Länder. Die entsprechenden Gesetze sind die Umsetzung einer die Energieeffizienz von Gebäuden betreffenden Richtlinie der Europäischen Union. Der Ausweis erfasst auf detaillierten Berechnungen basierende energietypische Kennzahlen eines Hauses. Vergleichbar ist der Ausweis folglich mit einem Typenschein eines Autos. Das Endergebnis der Daten ist die Berechnung des Energiebedarfs der betreffenden Immobilie pro Quadratmeter beheizter Fläche. Dieser Wert – der sogenannte spezifische Heizwärmebedarf – ist die wichtigste Kennzahl des Ausweises. Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern existieren in den Modellen, die den Berechnungen zugrunde liegen.
Energieausweis unter gewissen Bedingungen vorgeschrieben
Der Energieausweis ist bei sämtlichen Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen oder Umbauten bestehender Häuser vorgeschrieben. Bei der Beantragung des Bauvorhabens bei den Behörden ist ein Energieausweis vorzulegen. Die Ermittlung der im Ausweis einzutragenden Werte obliegt dafür qualifizierten und befugten Personen. Nach der Ausstellung besitzt das Dokument eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Vorlagepflicht des Energieausweises besteht ferner beim Vermieten, Verpachten oder Verkaufen eines Hauses oder einer Wohnung.
Wichtige Kennzahlen und deren Bedeutung im Energieausweis
Energieausweise erhalten eine Reihe von Kennzahlen zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Dazu gehören:
- der spezifische Heizwärmebedarf bezogen auf einen Referenzstandort und den tatsächlichen Standort,
- der Gesamtenergieeffizienzfaktor,
- der Endenergiebedarf,
- Warmwasserwärme- und Heiztechnikenergiebedarf,
- das Klima des Standortes inklusive dazugehöriger langjähriger Durchschnittswerte.
Wie bereits angeführt, gilt der spezifische Heizwärmebedarf als wichtigstes Kriterium des Energieausweises. Die Angabe der besagten Kennzahl erfolgt auf unterschiedliche Weise. Der spezifische Heizwärmebedarf als Energiekennzahl beschreibt den jährlichen Energieverbrauch des Hauses pro Quadratmeter, wenn sich das Gebäude an einem definierten Referenzstandort befände. Der Wert ermöglicht den Vergleich der Gebäudehülle hinsichtlich der thermischen Qualität mit anderen Immobilien unabhängig vom Standort. Der tatsächliche Energiebedarf ist allerdings abhängig von klimatischen Standortfaktoren. Beispielsweise erhöht das Wohnen in einer kälteren Region den Energieverbrauch – unabhängig von der individuellen Einrichtung zur Verbesserung der Energieeffizienz. Deshalb gibt der Energieausweis den tatsächlich zu erwartenden Heizwärmebedarf in einer weiteren Kennzahl an. Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht das Haus erneut mit einem Referenzgebäude. Je niedriger der Wert, desto besser. Ebenfalls von Bedeutung unter den Kennzahlen ist der Endenergiebedarf. Der Wert umfasst die gesamte von außen zugeführte Energiemenge zur Erzeugung von Warmwasser und für die Beheizung der Räume. Enthalten sind auch die dabei entstehenden Verluste.
Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtet Verkäufer, Vermieter, Makler und Vermittler zur Vorlage eines Energieausweises. Ferner sind in Inseraten der Energieeffizienzfaktor und der Heizwärmebedarf anzugeben. Bleibt trotz Verpflichtung die Vorlage des Ausweises aus, hat der Käufer beziehungsweise Mieter die Option zur Klage oder zur Erstellung eines Dokumentes auf Kosten des Verkäufers oder Vermieters.